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Coaching



Begleitende Beratung mittels Coaching

Ferner kann jeder Gründer ein Individual-Coaching beantragen, dass von der Agentur für Arbeit

oder der ARGE gefördert werden kann.


Warum sollte der Gründer das Coaching nutzen?


Nach der Gründung steht der Einzelne vor neuen Eindrücken, Problemen und Anforderungen.

Die Empirie zeigt, das vielfach junge Unternehmer Gefahr laufen, sich zu verstricken und

in Aktionismus zu verlieren. Damit gehen auch die ursprünglichen Ziele verloren.

Um diesem entgegenzuwirken und das junge Unternehmen nachhaltig zu sichern und zu festigen

bietet sich das Coaching über einen bestimmten Zeitraum an. Aufkommende Probleme können

somit im Keim erstickt werden oder es können häufig sehr schnell Lösungen gefunden

werden diesen zu entgegnen.


Burghardt Ruffert (RUFFEX consulting) bietet während des ersten Jahres nach Gründung

ein umfassendes und nachhaltiges Coaching an, damit der Gründer seine Existenz nachhaltig

sichern und festigen kann.


Coaching wird als eine Form der Unternehmensberatung definiert mit dem Ziel, den Existenzgründer

bei der Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase zu unterstützen.

Gleichfalls soll es die Qualität der Unternehmensführung in der Nachgründungsphase

fördern mit dem Ziel der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Im eigenen Interesse sollte jeder Gründer bei Einreichung seines Gründungsanliegen auch die

Coachinggelder beantragen.


Der Beginn des Coaching ist nicht an den Beginn der Existenzgründung gekoppelt. Die Agentur für

Arbeit kann Coachingstunden fördern, wenn diese in den ersten 12 Monaten nach dem ersten

Gründungstag liegen (sogenannte Rahmenfrist).

Prinzipiell kann der Gründer sich seinen Coach selbst auswählen, nachdem die Argentur für

Arbeit oder die ARGE die Förderung zugesagt hat. Allerdings muss der Coach seine berufliche

Kompetenz belegen können.


Darüber hinaus können Existenzgründer Coachingzuschüsse der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau

Frankfurt a. M, Stand: 10/2008) beantragen. Existenzgründer der neuen Bundesländer erhalten 75 % und

die der alten Bundesländer 50% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von

6.000,- Euro. Für den Fall, dass der Gründer Leistungen nach SGB II oder SGB III bezieht beträgt

der Zuschuss 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,- Euro.


Als bdvb zertifizierter Unternehmensberater bietet sich Burghardt Ruffert (RUFFEX consulting)

an Unternehmensgründer als Coach zu begleiten.




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