Begleitende Beratung mittels Coaching
Ferner kann jeder Gründer ein Individual-Coaching beantragen, dass von der Agentur für Arbeit
oder der ARGE gefördert werden kann.
Warum sollte der Gründer das Coaching nutzen?
Nach der Gründung steht der Einzelne vor neuen Eindrücken, Problemen und Anforderungen.
Die Empirie zeigt, das vielfach junge Unternehmer Gefahr laufen, sich zu verstricken und
in Aktionismus zu verlieren. Damit gehen auch die ursprünglichen Ziele verloren.
Um diesem entgegenzuwirken und das junge Unternehmen nachhaltig zu sichern und zu festigen
bietet sich das Coaching über einen bestimmten Zeitraum an. Aufkommende Probleme können
somit im Keim erstickt werden oder es können häufig sehr schnell Lösungen gefunden
werden diesen zu entgegnen.
Burghardt Ruffert (RUFFEX consulting) bietet während des ersten Jahres nach Gründung
ein umfassendes und nachhaltiges Coaching an, damit der Gründer seine Existenz nachhaltig
sichern und festigen kann.
Coaching wird als eine Form der Unternehmensberatung definiert mit dem Ziel, den Existenzgründer
bei der Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase zu unterstützen.
Gleichfalls soll es die Qualität der Unternehmensführung in der Nachgründungsphase
fördern mit dem Ziel der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.
Im eigenen Interesse sollte jeder Gründer bei Einreichung seines Gründungsanliegen auch die
Coachinggelder beantragen.
Der Beginn des Coaching ist nicht an den Beginn der Existenzgründung gekoppelt. Die Agentur für
Arbeit kann Coachingstunden fördern, wenn diese in den ersten 12 Monaten nach dem ersten
Gründungstag liegen (sogenannte Rahmenfrist).
Prinzipiell kann der Gründer sich seinen Coach selbst auswählen, nachdem die Argentur für
Arbeit oder die ARGE die Förderung zugesagt hat. Allerdings muss der Coach seine berufliche
Kompetenz belegen können.
Darüber hinaus können Existenzgründer Coachingzuschüsse der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau
Frankfurt a. M, Stand: 10/2008) beantragen. Existenzgründer der neuen Bundesländer erhalten 75 % und
die der alten Bundesländer 50% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von
6.000,- Euro. Für den Fall, dass der Gründer Leistungen nach SGB II oder SGB III bezieht beträgt
der Zuschuss 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,- Euro.
Als bdvb zertifizierter Unternehmensberater bietet sich Burghardt Ruffert (RUFFEX consulting)
an Unternehmensgründer als Coach zu begleiten.